sommerlager förderverein der freizeitstätten h.-w.-kopf der landeshauptstadt hannover in otterndorf e.v.
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Über Allgemeinwohl darf nicht allein das Finanzamt entscheiden!
Gemeinnützige Vereine brauchen Rechtssicherheit - Ein Positionspapier zu geplanten Änderung der Abgabenordnung und der daraus resultierenden Gefährdung des Status der Gemeinnützigkeit für wichtige zivilgesellschaftliche Akteure, wie z.B. Jugendverbände des Stadtjugendring Hannover e.V.
Was gemeinnützige Zwecke sind und wer sie verfolgt, regelt in Deutschland der § 52 der Abgabenordnung. Demnach verfolgt eine Körperschaft dann gemeinnützige Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Was als „Förderung der Allgemeinheit“ gewertet werden kann, zählt der folgende Absatz an insgesamt 25 Punkten auf, z.B. die Förderung von Wissenschaft, Kunst und Kultur, Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, des Naturschutzes, der Rettung aus Lebensgefahr und der Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Genauso aber auch des Sports, der Tierzucht und der Heimatpflege und -kunde. Doch auch wenn ein anderer, in der Aufzählung nicht genannter Punkt, als Vereinszweck vorliegt, kann dieser Zweck für gemeinnützig erklärt werden, wenn die entsprechende Finanzbehörde positiv entscheidet. In Deutschland entscheidet also der Bundesfinanzhof darüber, was gut für das Allgemeinwohl ist und was eben nicht und der Ärger ist damit vorprogrammiert.
Wieso entscheiden in Deutschland Finanzbehörden darüber, was dem Allgemeinwohl dient?
Dass die Fragen, was dem Wohl der Allgemeinheit dient und wer das zu entscheiden hat, in der aktuellen Diskussion ganz neu entbrannt sind, liegt an einer kurzfristigen Häufung streitbarer Ereignisse rund um die Gemeinnützigkeit. Zum einen sind da die Kampagnen- und Aktionsnetzwerke attac und campact, denen der Bundesfinanzhof die Gemeinnützigkeit entzogen hat mit der Begründung, die beiden Netzwerke würden in erster Linie versuchen, die politische Meinung auf Grundlage eigener politischer Haltungen zu beeinflussen und darum nicht zur allgemeinen politischen Bildung beitragen. Die „allgemeinpolitische Tätigkeit“ der Plattformen, wie z.B. Aufrufe für eine Finanztransaktionssteuer, oder für ein generelles Tempolimit auf Autobahnen ist, so das Urteil des Bundesfinanzhofs, nicht gemeinnützig.
Weitere Beispiele für Vereine, denen im vergangenen Jahr der Status der Gemeinnützigkeit aberkannt wurde sind einige Kultur- und Jugendzentren, bei denen das Finanzamt die Durchführung von Kapitalismuskritischen Veranstaltungen, sowie den Ausschluss von Menschen mit rechter Gesinnung kritisiert hatte, wie z.B. das Demokratische Zentrum Ludwigsburg, oder auch Vereine wie die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten um die Holocaust-Überlebende Esther Bejarano. Auch die Deutsche Umwelthilfe sieht sich regelmäßig mit der Forderung konfrontiert, ihr die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Gemeinsam ist diesen Vereinen, dass sie -mehr oder weniger stark ausgeprägt und in den unterschiedlichsten Formen- politische Forderungen aufstellen. Das Problem an dem Aufstellen von politischen Forderungen, unabhängig von ihrem Inhalt, ist nun aber das Verbot für Vereine in erster Linie politisch tätig zu sein. Wer, so das Urteil zu attac, versucht z.B. über Kampagnen die politische Meinung zu beeinflussen, betreibe keine politische Bildungsarbeit mehr, weil die „geistige Offenheit“ fehle. Überspitzt formuliert, kann z.B. einer Naturschutzjugendorganisation, die in ihrer Mobilitätskampagne den SUV nicht als zukunftsfähiges Beförderungsmittel für den urbanen Raum erwägt, fehlende „geistige Offenheit“ unterstellt werden und ihre Gemeinnützigkeit ist gefährdet. Genauso geschehen ist dies im Fall des Landesjugendrings Saarland, für den die AfD einen Finanzierungstopp forderte, vorrangig wegen der Entscheidung des LJR keine*n AfD-Parteivertreter*in zu Podiumsdiskussionen einzuladen. Glücklicher Weise scheiterte die AfD mit ihrem Versuch dem LJR deshalb die Gemeinnützigkeit zu entziehen.
Ab wann ein Verein „politisch aktiv“ ist, darf nicht von politischen Gegnern willkürlich entschieden werden können.
Wo genau „geistige Offenheit“ aufhört und ab wann ein Verein nicht nur als eine seiner Aktivitäten politisch aktiv, sondern als „in erster Linie“ politisch aktiv ist, das ist nicht weitergehend definiert. Für Vereine resultiert aus dieser fehlenden Rechtssicherheit eine möglicherweise existenzbedrohende Unsicherheit. Denn mit dem Status der Gemeinnützigkeit sind neben einem hohen gesellschaftlichen Ansehen für Vereine v.a. Steuervorteile verknüpft, wie z.B. die Möglichkeit Spendenquittungen auszustellen. Dadurch, dass die sog. Freistellung nur alle drei Jahre geprüft wird, droht im Fall eines Verlusts der Gemeinnützigkeit eine hohe rückwirkende Steuernachzahlung, die für viele Vereine absolut existenzvernichtend sein dürfte.
Das Fehlen von Rechtssicherheit bedeutet für gemeinnützige Vereine das Risiko, Willkür ausgesetzt zu sein, öffnet es doch z.B. politischen Gegnern die Möglichkeit unliebsame Vereine als „politisch“ zu brandmarken und deren Gemeinnützigkeit in Frage stellen zu lassen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf von Seiten des Gesetzgebers klar festzulegen, welche Zwecke er für allgemeinwohldienlich und damit für förderungswürdig hält. Für den Stadtjugendring Hannover steht fest: die Förderung von Demokratie und Grundrechten müssen dazu gehören!
Der Verlust der Gemeinnützigkeit wäre für viele Vereine existenzvernichtend und das Fehlen von Rechtssicherheit birgt das Risiko von Willkür.
Politik findet auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene statt, Vereine als zivilgesellschaftliche Akteure arbeiten aktiv an der politischen Willensbildung mit, und zwar mit ehrenamtlichem, gemeinnützigem Engagement, parteipolitisch unabhängig. Der Stadtjugendring Hannover ist ein Zusammenschluss von in der Jugendarbeit tätigen Vereinen und Verbänden, darunter auch einige, die sich in unterschiedlichsten Formen politisch äußern oder sogar aktiv politische Meinungsbildung junger Menschen befördern. Im Stadtjugendring kommen Verbände verschiedenster Selbstverständnisse und Hintergründe zusammen und gerade diese Vielfalt versetzt Jugendliche gemeinsam mit den Verbänden in die Lage, sich an einem Meinungsbildungsprozess beteiligen zu können, indem sie sich durch Austausch mit Jugendlichen anderer Verbände der Vielfalt ihrer Möglichkeiten bewusst werden, gemäß eines emanzipatorischen Bildungsverständnisses in parteipolitisch unabhängigen, kooperativen Bildungssettings. Vereine sind Werkstätten der Demokratie!
Gerade auch jungen Menschen muss die Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglicht werden. Mit ihrem Engagement in der letzten Zeit zeigen junge Generationen eindrücklich welchen Stellenwert Fragen des Umwelt- und Klimaschutzes in der Auseinandersetzung mit Gesellschaft für sie haben. Lokaler Naturschutz lässt sich dabei möglicherweise mit praktischen Naturschutzmaßnahmen vor Ort voranbringen. Weitgreifende Forderungen, wie z.B. ein Ausstieg aus fossiler Energieversorgung, lassen sich in einer globalisierten Welt aber nur politisch durchsetzen und dementsprechend sind diese Forderungen immer auch politische. Einer Jugendorganisation, in der sich Jugendliche für z.B. eine konsumkritische Haltung und nachhaltigen Lebensstil engagieren, abzusprechen, dass diese jungen Menschen gemeinnützig handeln, ist schlicht absurd. Was die Allgemeinheit auf demokratischem Gebiet fördert, sollte auch als gemeinnützig anerkannt werden und sich als Klarstellung im Absatz 1 der Abgabeordnung wiederfinden.
Zivilgesellschaftliches Engagement, wie z.B. in Jugendverbänden ist immer auch politisch und Demokratie-förderung ist gemeinnützig.
Zunehmende bundesweite Vorstöße gemeinnützige Vereine in ihrer Arbeit und ihrem Engagement einzuschränken, durch Bedrohung ihres Gemeinnützigkeits-Status, durch Diffamierungen und Einschränkungen von Befugnissen, beobachten wir als Stadtjugendring mit Sorge, in einer Zeit in der Räume zur Auseinandersetzung mit divergierenden Haltungen von zunehmender Bedeutung für die Zivilgesellschaft sind. Die Möglichkeit von gemeinnützigen Vereinen zu freier Meinungsäußerung sollte nicht vom örtlichen Finanzamt abhängig sein.
Dabei führt die aktuelle Bedrohungslage zu einer Spaltung des gemeinnützigen Sektors, wo Zusammenhalt nötig wäre. Nicht ob Kaninchenzüchter- und Schützenverein mehr für das Allgemeinwohl tun, als der Umweltschutzverband und die queere Jugendorganisation ist die Frage; sondern warum gesellschaftliches, demokratisches Engagement, auch mit politischen Mitteln, nicht als gleichwertiges gemeinnütziges Ziel anerkannt wird. Die zunehmenden Entscheidungen der Finanzämter und -gerichte gegen zivilgesellschaftlich engagierte Vereine machen ein politisches Handeln notwendig, durch Nichtstun und ein Aufschieben der Novellierung des Gemeinnützigkeitsrechts werden tausende Vereine im Stich gelassen und der Willkür ausgesetzt.
Vereine und Ehrenamtliche brauchen Wertschätzung und Rechtssicherheit.
Förderung von Demokratie, von Grund- und Menschenrechten, von Frieden, sozialer Gerechtigkeit und Klimaschutz sind Ziele, denen wohl niemand die Intention des Allgemeinwohls absprechen würde, warum also darf ein gemeinnütziger Verein diese Ziele nicht haben? Es droht eine Entpolitisierung von Gemeinnützigkeit, dabei ist Beteiligung an politischer Willensbildung genau das: Bildung.
Der Stadtjugendring Hannover und seine Mitglieder fordern den Bundestag und die Bundesregierung mit hoher Dringlichkeit dazu auf, das Gemeinnützigkeitsrecht neu zu ordnen, Demokratieförderung auch mit politischen Mitteln als gemeinnützigen Zweck anzuerkennen, Rechtssicherheit für Vereine und Ehrenamtler*innen zu schaffen und die Rolle von Vereinen als moderne, zivilgesellschaftliche Akteure für die Demokratie anzuerkennen und zu stärken!
Hannover, im Februar 2020